In den Sanierungsgebieten ist die Stadt Rotenburg Genehmigungsbehörde für sanierungsrechtliche Genehmigungen nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB). Eigentümer von Grundstücken in einem der Sanierungsgebiete finden hier den entsprechenden Antrag für ihre Bauvorhaben.
Hinweis: Für die Beantragung einer Genehmigung nach § 144 BauGB muss nicht zwingend dieses Antragsformular verwendet werden. Das Formular soll lediglich der Erleichterung dienen. Ein Antrag nach § 144 BauGB kann formlos auch per Brief oder E-Mail gestellt werden. In jedem Fall sollten die Angaben so umfassend sein, dass erkennbar ist, wofür die Genehmigung beantragt wird.